AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Laser Plus
GmbH, Hamburg


§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäfts-
beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch
uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung
dieser Schriftformklausel ist unwirksam.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn der uns erteilte Auftrag
durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung
zu erkennen geben, daß wir den Auftrag angenommen haben.


§ 3 Preise
Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen
erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten bzw.
Änderungen der Devisenwechselkurse auf täglicher Basis bei
Produkten, die in Fremdwährungen bezogen werden zzgl. der
jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 4 Lieferung
Lieferkosten :
Wir liefern ab Lager Hamburg inklusive Verpackung. Es gelten
die Lieferbedingungen der jeweils aktuellen Preisliste der Laser
Plus GmbH
Lieferzeiten und Liefertermine:
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die
Laser Plus GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung der Laser Plus GmbH durch
Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und Leistungs-
verzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Laser Plus GmbH
die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich
machen und nicht von der Laser Plus GmbH zu vertreten sind
(hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
behördliche Anordnungen, Nichterteilung von AU's, Ein- oder
Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur
Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und
sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen),
gleichgültig ob die Ereignisse bei Laser Plus GmbH, ihren
Lieferanten oder ihren Unterlieferanten eintreten, berechtigen
die Laser Plus GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt,
ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert
sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit
der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage)
berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise
zurückzutreten. Laser Plus GmbH ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.


§ 5 Versand und Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf
den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
die Laser Plus GmbH noch andere Leistungen z.B. Versendungs-
kosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die
Lieferteile zu Gunsten der Laser Plus GmbH beim Transport-
unternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den
Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende
Haftung des Transportunternehmers gegenüber der Laser Plus
GmbH als Versender.


§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit
Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller
ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm
erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste
Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden
getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern
bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst
mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt.
Wechsel werden nicht entgegengenommen. Die Laser Plus
GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Zahlungsverzögerung:
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugs-
zinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank liegen, mindestens aber 8 %. Wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in
Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird, oder wenn uns
andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in
Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die
Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind
ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung des Käufers
nicht bestritten oder rechtskräftig ist.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden
Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor
ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere
bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns
unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist
unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucher-
kreditgesetz Anwendung findet. Die Forderungen des Kunden
aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter Waren
werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den
Fall, daß die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in
unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns
gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.


§ 8 Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, daß die
Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die
Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufhebt oder
erheblich mindert, soweit die Gewährleistung nicht durch den
Vorlieferanten eingeschränkt oder aufgehoben wurde. Es wird
keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder
elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des
Lieferers zurückzuführen sind. Unter Ausschluß weiterer
Ansprüche werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach
beliebigem Ermessen unterliegender Wahl unsererseits
ausgebessert, neu geliefert oder gutgeschrieben, die sich
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung infolge eines vor
dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart; schlechten Materials oder
mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die
Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu
melden. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum, solange
Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Weitere Ansprüche des
Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Sämtliche Ware verläßt in geprüftem Zustand
unser Haus.
Transportschäden :
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung
sowohl auf Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu
untersuchen. Die Mängel sind unverzüglich dem Zusteller (z.B.
Paketdienst oder Spediteur) anzuzeigen und auf den
Frachtpapieren zu vermerken. Ferner sind uns Mängel und
Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang
schriftlich anzuzeigen. Die beschädigte Ware bleibt bis zur
Begutachtung durch den Sachverständigen beim Empfänger.
Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden
Sonderbestellungen:
Waren, welche auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt
worden sind, gelten als Sonderbestellungen. Sie sind
grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Gutschrift
ausgeschlossen.
Ratschläge, Hinweise und Informationen:
Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist
ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der
Einweisung erfolgt.
Rücksendungen:
Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen
sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur
Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt
mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung
einer Gebühr für die Bearbeitung, Warenprüfung und
Einlagerung. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei ("Frei
Haus") originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu
erfolgen.


§ 9 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung
der Fa. Laser Plus GmbH per Telefax ohne vorherige
Aufforderung übermittelt zu bekommen.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung
dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort
ist Hamburg.